Wertgutachten
mit Bausachverständigen Dipl.-Ing. D. Mauersberger

Ihr Experte für professionelle Wertgutachten in Oschersleben

Wann benötigt man eine Verkehrswertermittlung?

Beim Verkauf einer Immobilie

  • zur Festlegung und Dokumentation über die Angemessenheit des Verkaufspreises

In Erbschaftsfragen

  • als Grundlage für einen gerechten Ausgleich und Vermeidung von Familienstreitigkeiten

In Steuersachen

  • zur Bestimmung der Steuerhöhe für das Finanzamt oder dem Nachweis des „niederen gemeinen Wertes“

Bei einer Kreditaufnahme

  • zur Bestimmung der Höhe der Beleihung

Bei einer Ehescheidung

  • als Basis für den Wertausgleich und Gütertrennung

Bei Vormundschaftsangelegenheiten

  • für das Betreuungsgericht

Bei Abschluss von Versicherungen

  • zur zeitgemäßen Bewertung der Immobilie

Bei Schenkungen

  • als Grundlage für Steuerberechnungen und Dokumentation gegenüber Dritten

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Bei einem Verkehrswertgutachten sind die Anforderungen an eine Wertermittlung mit den Anforderungen an ein Gutachten miteinander zu verknüpfen. Das Ergebnis offenbart den bei einem anstehenden Verkauf am wahrscheinlichsten zu erzielenden Preis für Grundstücke, die unbebaut oder mit Gebäuden und baulichen Anlagen bebaut sein können, verdeutlicht aber auch die werterhöhenden und wertmindernden Einflussfaktoren. Zu Ermittlung dieses Verkehrswertes gelten bestimmte Regeln, die es einzuhalten gilt. Grundlage der Verkehrswertermittlung sind deshalb immer die bestehende Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Wertermittlungsrichtlinie (WertR). Damit das Ergebnis letztendlich auch von Dritten, denen es vorgelegt wird, akzeptiert wird, ist es ratsam die Wertermittlung in Form eines sorgfältig gefertigten Gutachtens durchzuführen. Die Gutachten sind nachvollziehbar, prüfbar und verständlich.

Bausachverständiger Dipl.-Ing. D. Mauersberger ermittelt den Wert einer Immobilie zuverlässig

Was kostet ein Wertgutachten?

Die Kosten eines Wertgutachtens sind immer konkret anzufragen. Sie sind u.a. abhängig von der Art und Anzahl der Bebauung, von bestehenden Rechten und Belastungen, vom Aufwand für Nachforschungen und Einholung von Auskünften oder vom Vorhandensein gebäude- und grundstücksrelevanter Unterlagen. Grundlage der Honorarberechnung ist die Honorarrichtlinie für Immobilienbewertungen des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (b.v.s)

Welche weiteren Möglichkeiten der Verkehrswertermittlung gibt es?

Wenn auf die Vorteile eines Gutachtens verzichtet werden kann, oder im Sinne aller Beteiligten ein Gutachten nicht erforderlich ist, z.B. als Entscheidungshilfe für die Einschätzung eines Kaufpreises, kann die Wertermittlung auch in Form eines Kurzgutachtens, einer Expertise oder einer Wertschätzung (überschläglichen Wertermittlung) durchgeführt werden. Die Anforderungen an ein Gutachten werden hier außer Kraft gesetzt. Im Einzelfall muss entschieden werden, welche Form der Wertermittlung die Geeignete ist.

Haben Sie noch Fragen?
Dann melden Sie sich gern bei Dipl.-Ing. D. Mauersberger in Oschersleben.

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